Auszug aus der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 26. Juli 1900(Reichsgesetzblatt Nr. 47 vom 15. Oktober 1900) Anerkennung der
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Ausführungsbestimmungen zu Vorschriften über die Ausbildung von Telegraphenbaulehrlingen
Gesellenprüfung für Telegrahenbauhandwerker Gleichstellung mit Elektrotechniker (Schwachstrom) nach § 131 der Gewerbeordnung(AmtsblVf.
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Allgemeine Grundsätze über Telegraphenbaulehrlinge(Anlage 1 zum Tarifvertrag für die Arbeiter im Bereiche der
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Neuregelung der Personalverhältnisse im Telegraphenbaudienst(AmtsblVf. Nr. 814/1924 S. 713)
Prüfungsbestimmungen für die Gesellenprüfung der Telegraphenbaulehrlinge aus 1924(Anlage 4 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S. 713)
Vorschriften über die Anmahme und Ausbildung von Telegrahenbaulehrlingen bei der Deutschen Reichspost(Anlage 1 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S.
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Die erste Ausbildungsordnung aus 1925 - Dauer der Lehrzeit 3 Jahre
Ausstattung der Lehrwerkstätten mit Maschinen und Werkzeugen (Anlage 3 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S. 713)
Verzeichnis der Stromlaufzeichnungen für die theoretische Ausbildung der Telegraphenbaulehrlinge von 1925(Anlage 9 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S.
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Muster-Tagebuch von 1925(Anlage 2 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S. 713)
Übersicht der Länder die dem Gesellenprüfungszeugnis für Telegraphenbauhandwerker die Wirkung eines Zeugnisses über das Bestehen der Gesellenprüfung für das
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Verzeichnis der Werkstückzeichnungen für die Werkstattausbildung der Telegraphenbaulehrlinge(Anlage 8 zur AmtsblVf. Nr. 814/1924 S.
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Der Schriftverkehr des Präsidenten des Reichspostzentralamtes zur Einführung des U-Eisens von 1942. Als Anlagen die Werkstückzeichnungen
Prüfungsordnung der Deutschen Bundespost von 1950(AmtsblVfg Nr. 442/1950 S. 151)